Rechtsträgerschaft geht vom Kreisbetrieb HO-Gaststätten auf den Rat des Kreises Freiberg über. Das Tivoli bekommt den Status einer staatlichen Kultureinrichtung. Die Gaststätte bleibt bei der HOG zur gastronomisch-kulturellen Nutzung.

 

Mit einem Drittel der gesamten Veranstaltungskapazität ist die Durchführung von Jugendtanz-Veranstaltungen Schwerpunkt.